Handelt es sich um eine Erstverordnung, eine Folgeverordnung oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalls?
Falls ein anderer Zahnarzt bereits eine Verordnung zur selben Erkrankung ausgestellt hat, ist es trotzdem eine Folgeverordnung, auch wenn der verordnende Zahnarzt die erste Verordnung im Fall ausstellt. Der Therapeut ist verpflichtet, wenn eine weitere Verordnung durch einen anderen Zahnarzt erfolgt, mit dem nun neu verordnenden Zahnarzt zusammenzuarbeiten und um eine neue Folgeverordnung zu bitten. Vor einer Folgeverordnung muss sich der verordnende Zahnarzt vom Zustand des Patienten überzeugen.