Hinweise zum Ausfüllen des Verordnungsformulars

Wer Heilmittel verordnet, hat die fünf Spalten des Heilmittelkatalogs von links nach rechts anzuwenden.

Es obliegt dem Zahnarzt, ob er einen Therapiebericht vom Therapeuten wünscht. Die KZVB rät dazu, einen Therapiebericht zu Dokumentationszwecken grundsätzlich stets anzufordern.