Hinweise zum Ausfüllen des Verordnungsformulars

Wer Heilmittel verordnet, hat die fünf Spalten des Heilmittelkatalogs von links nach rechts anzuwenden.

Vom verordnenden Zahnarzt sind die 4 Kästchen mit dem Indikationsschlüssel auszufüllen. Diesen finden Sie in den ersten beiden Spalten des Heilmittelkatalogs.
Die Kästchen zur ICD-10 Codierung müssen nicht ausgefüllt werden.